Kultusministerium bringt Kompensation auf den Weg

Mit dem niedersächsischen Kulutsminister Grant-Hendrik Tonne

Loxstedt/Hannover, 16.10.2019. Das niedersächsische Kultusministerium hat heute die Richtlinie zur Gewährung sogenannter Billigkeitsleistungen für die Kinderbetreuungen umgesetzt: „Damit ist der Weg frei für den von der SPD-geführten Landesregierung vorgesehenen Härtefallfonds für die Kinderbetreuung zum Ausgleich kommunaler Defizite im laufenden Kindergartenjahr plus den beiden Folgejahren“, freut sich der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke. Zusätzlich zu den Geldern aus Landesmitteln für die Beitragsfreiheit erhalten damit niedersächsische Kommunen Mittel aus diesem Härtefallfonds, deren Einnahmeausfälle nicht über die höhere Finanzhilfe kompensiert werden können.

Für Lottke ist diese Umsetzung der zweite wichtige Schritt, nachdem zum 1. August 2018 durch die SPD-geführte Landesregierung die Beitragsfreiheit in niedersächsischen Kindertagesstätten durchgesetzt werden konnte: „Damit haben wir ein zentrales Versprechen aus dem Wahlkampf umgesetzt. Es war und bleibt richtig, dass Bildung nicht vom Geld der Eltern abhängig sein darf. Für uns als SPD war es wichtig, auch gegenüber den Kommunen Wort zu halten – das ist mit der heutigen Richtlinie geschehen, der Interessenausgleich zwischen Land und Kommunen steht“, so der SPD-Abgeordnete.

Aus den Mitteln des von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorangetriebenen Gute-Kita-Gesetzes stehen für den niedersächsischen Härtefallfonds fast 58 Millionen Euro zur Verfügung. 34 Millionen Euro werden noch im laufenden Jahr freigesetzt: Im kommenden Jahr stehen 17 Millionen Euro bereit und im Kindergartenjahr 2020/2021 sind es nochmal sieben Millionen Euro, die das Land einsetzt, um für die Zeit des Aufwachsens der Finanzhilfe auf 58 Prozent die Kommunen zu unterstützen.

Lottke, selbst langjähriger Kommunalpolitiker, unterstreicht, dass für die SPDLandtagsfraktion immer entscheidend gewesen sei, dass die Abschaffung der KitaGebühren nicht zu Lasten der in vielen Fällen ohnehin schon angespannten finanziellen Lage der Kommunen gehen könne: „Das Signal kommt für die Kommunen grade rechtzeitig und in aller Deutlichkeit: Rechtzeitig vor den vielerorts in diesen Tagen startenden Haushaltsplanberatungen schaffen wir mit der Richtlinie Klarheit und Planbarkeit“, so der SPD-Politiker.

Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden sei es gelungen, eine tragfähige Lösung zu finden: Die SPD habe Wert darauf gelegt, dass die Leistungen für die Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020 noch dieses Jahr beschieden werden: „Zudem ist eine Auszahlung für diese beiden Jahre noch im laufenden Jahr geplant. Damit bleiben die kommunalen Haushaltspläne im Lande für das nächste Jahr von rückständigen Beträgen unbelastet“, so Lottke.

Im Detail sieht die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für die Kindertagesbetreuung vor, dass die Mittel einmalig bewilligt werden. „Für den Fall, dass die beantragten Mittel das verfügbare Mittelvolumen überschreiten, erfolgt die Billigkeitsleistung in Höhe des prozentualen Anteils des Defizits eines örtlichen Trägers oder einer Gemeinde am Gesamtdefizit aller örtlicher Träger und Gemeinden an den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.“, unterstreicht Lottke.