Am Freitag (27.03.2020) hat der Bundesrat die Düngeverordnung beschlossen und damit grünes Licht für einen auch mit der EU vereinbarten Kompromiss gegeben. „Das bedeutet, dass die Länder der Düngeverordnung in der aktuellen Form zustimmen und im Gegenzug die Maßnahmen in den roten Gebieten mit erhöhten Nitratwerten erst ab Januar 2021 gelten. Ein richtiges Signal für den Wasserschutz und für die Umwelt und zugleich Anspruch und Auftrag, gemeinsam mit der Landwirtschaft, differenziert den Weg zum Ziel Bodenwertverbesserung auszuarbeiten“, erklärt dazu der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt.
Es sei gelungen, so der SPD-Politiker, niedersächsische Vorschläge zu berücksichtigen. Kernpunkte seien dabei die Maßnahmen in den „Roten Gebieten“. Die werden erst zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. „Dabei muss aber auch klar sein, dass die Messstellen überprüft werden, mit der Konsequenz, dass sich daraus wahrscheinlich Veränderungen ergeben. Diese veränderte Datenlage wird die Grundlage für die roten Gebiete sein, bei der auch landwirtschaftliche Emissionsdaten berücksichtigt werden“, erläutert Lottke.
Gleichzeitig verschafft der Kompromiss nun die nötige Zeit um die Verwaltungsvorschriften explizit auszuarbeiten. Damit erhalten die Länder in Kooperation mit den Akteuren den nötigen Zeitraum für eine akzeptable Umsetzung. „Im Detail haben die Bundesländer nun bis Ende des Jahres Zeit gewonnen haben, die roten Gebiete mit einer verpflichtenden Binnendifferenzierung neu auszuweisen“, so der SPD-Politiker. Auch für die Landwirte bedeute das mehr Zeit, die Betriebe wo nötig entsprechend umstellen können, denn damit stehe nun auch fest, dass die Düngung 20 Prozent unter Bedarf in den „Roten Gebieten“ auch erst ab dem 1. Januar 2021 gelte.
Lottke unterstrich, es sei nun höchste Zeit, dass alle Akteure an einen Tisch kämen, um akzeptable und praktikable Maßnahmen auszuarbeiten – auch mit Blick auf finanzielle Aspekte. „Kein Zweifel: Es ist und bleibt ein Kraftakt für die Höfe auch in der Region. Hier muss es bei der Umstellung finanzielle Hilfen geben“, so der SPD-Politiker.
Seit 2013 läuft gegen die Bundesrepublik Deutschland ein von der Europäischen Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren wegen der hohen Nitratwerte. Mit der jüngste Entscheidung wird verhindert, dass es weitere Verzögerungen gibt, die dann die angedrohten Strafzahlungen der EU-Kommission ausgelöst hätten.