Die Radwegesituation im Worpsweder Ortszentrum kann nur als unstrukturiert und mindestens teilweise als chaotisch bezeichnet werden. Sowohl aus Richtung Osterholz (K 11) als auch aus Richtung Lilienthal/Grasberg und aus Richtung Hüttenbusch (jeweils L 153) enden vorhandene Radwege früher oder später im Nichts. Nicht nur Fahrradtouristen, sondern auch vielen Einheimischen ist unklar, ob und wenn ja auf welchen Abschnitten ein Befahren der Durchgangsstraßen zulässig ist. Insbesondere bei starkem Verkehr weichen viele Radfahrer auf die Fußwege aus, obwohl diese generell für eine gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern zu schmal sind – das gilt auch für die Abschnitte, in denen eine Nutzung als Radweg ausdrücklich erlaubt ist. Unklar ist Vielen auch, ob Radfahrer in den Abschnitten, in denen ein Befahren der Fußwege erlaubt ist, trotzdem ein Befahren der Straßen zulässig ist. ‚Mutige‘ Radfahrer/innen, die konsequent die Hauptstraßen benutzen, berichten über häufige Anfeindungen von ungeduldigen Autofahrern und gefährliche Überholvorgänge, insbesondere von LKW oder Bussen.
Um eine nachhaltige Verbesserung der Situation der Radfahrer im Ortszentrum zu erreichen, fordert die SPD die Aufbringung von Schutzstreifen (Zeichen 340 StVG) auf den Fahrbahnen der Landesstraße L 153 und der Kreisstraße K 11. Dies entspricht dem Vorschlag des im Rahmen des Gemeindeentwicklungsprozesses erarbeiteten Mobilitätskonzepts für die Gemeinde. Die Schutzstreifen sollten 1,2 m breit sein. Bei Bedarf können die Schutzstreifen von anderen Fahrzeugen mit genutzt werden, weil die Fahrbahnbreiten im Ortszentrum Schutzstreifen, die ausschließlich Radfahrern vorbehalten sind, nicht zulassen. Gleichwohl sind sie eine wesentliche Orientierungshilfe, die die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Radfahrer maßgeblich verbessern kann.

Aufgebracht werden sollten Fahrradstreifen aus Sicht der SPD jeweils beidseitig auf den Stecken
- K 11 vom Ende des Radwegs (Straßentor) bis zum Abzweig Musichall und
- L 153 von der Aufmündung Bergstraße/ Eisdiele bis Fußgängerampel LIDL (evtl. bis AKTIV-Markt)
Wünschenswert wäre eine parallele Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 im Ortskernbereich, wie sie bereits 2017 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Sie ist aber keine Vorbedingung für die Aufbringung von Fahrradstreifen.
Der am 29.01.2021 bei der Gemeinde eingereichte SPD Antrag im Wortlaut:
- Die Gemeinde Worpswede beantragt bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Aufbringung von optischen Fahrradstreifen auf der L 153 und der K 11 im Bereich der Ortsdurchfahrten Worpswedes zur Förderung des Radverkehrs und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger sowie parallel die Anordnung von Tempo 30 in den entsprechenden Straßenabschnitten (bereits 2017 vom Gemeinderat beschlossen)
- Die Beratung des gesamten Verkehrskonzepts des Handlungsfelds ‚Mobilität‘ inkl. der Beschlussfassung über weitere Maßnahmen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.